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AGB & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 24Hours Videothek

1. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich volljährig bin und dass die im vorgelegten Ausweis eingetragene Adresse meinen jetzigen Wohnort und Straße bezeichnet, unter der ich auch amtlich gemeldet bin.

2. Ich möchte Mitglied in der 24Hours Videothek werden.

3. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass der Filmverleih ausschließlich über den Videoverleihautomaten erfolgt. Bei Ausfall des Verleihautomaten besteht kein Anspruch auf manuellen Verleih oder Rückgabe.

4. Mit Unterschrift des Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied eine nummerierte Magnetkarte, welche persönliche Daten des Mitglieds enthält. Bei Manipulation der gespeicherten Daten wird die Karte vom Verleihautomaten eingezogen. Weitere rechtliche Schritte bleiben dem Vermieter vorbehalten.

5. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach einem Jahr beim Standarttarif, gerechnet vom Datum der Ausstellung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.  Das Neumitglied erhält bei einer Ersteinzahlung ab 20 Euro Guthaben bei der Anmeldung Die Mitgliedskarte kostenlos, wobei keinerlei Abzüge bezüglich des eingezahlten Guthabens verrechnet werden.   Bei einer Neukundenanmeldung unter dem Ersteinzahlungsbetrag von 20Euro ist der Kunde verpflichtet eine Kartengebühr von 5 Euro bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Kündigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages auf der Kundenkarte. Bei Abschluss eines Flat Paketes gelten die jeweiligen monatlichen Gebühren, es entfallen zusätzliche Kosten für eine Karte.

6. Die Verlängerung der Mitgliedschaft erweitert sich bei Einzahlung  des Guthabens automatisch um ein Jahr. Falls der Neukunde diese Option nicht wünscht, muss der Kunde bei Abschluss des Mietverhältnisses dem Kartenaussteller dies mitteilen.

7. Bei Rückgabe der entliehenen Filme wird die Verleihgebühr  vom Guthaben des Mitglieds abgezogen. Die Rückgabe ist nur mit ausreichendem Guthaben möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, ein ausreichendes Verleihguthaben für die Rückgabe der Filme bereitzustellen.  

8. Das Mitglied haftet dem Vermieter bei Diebstahl, Verlust  und Beschädigung des Mietgegenstandes. In diesen Fällen ist der Vermieter  berechtigt Schadensersatz in Höhe des Anschaffungspreises gegen das  Mitglied geltend zu machen.

9.Der Mieter ist für die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze voll verantwortlich und verpflichtet sich, die Mietgegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten.

10. Die maximale Verleihdauer beträgt 10 Tage pro Film á 2,50€ am Tag. Ab dem 11 Tag wird ein Verspätungszuschlag von 5.-€ pro Tag erhoben, d.h. 2,50€ Tagesgebühr + 5.-€ Verspätungszuschlag ergibt 7,50€ am Tag. Wenn nach zweimaliger Mahnung der Mietgegenstand bis zum Ablauf der angegebenen Frist nicht abgegeben wurde, werden Verleihgebühr und Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes durch den Rechtsanwalt und notfalls mittels gerichtlichem Mahnverfahren eingefordert. Der Vermieter ist aus Verwaltungsgründen berechtigt Verleihgebühren in Höhe von 1 Monatsmieten zu fordern und die Wiederbeschaffungskosten pauschal zu berechnen, falls die Filme nicht abgegeben werden. Pro Film wird eine Pauschale von 100.-€ erhoben und eingefordert.

Sollte der Wiederbeschaffungswert 100,00 Euro übersteigen, so werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Das Mitglied haftet für alle anfallenden  Kosten, die im Zusammenhang der Eintreibung der ausstehenden Forderungen stehen.

11. Das Mitglied verpflichtet sich besonders die Bestimmungen des Jugendschutzes strikt einzuhalten und Waren, die für Jugendliche nicht freigegeben sind, weder in deren Beisein abzuspielen noch ihnen zugänglich zu machen. Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied keiner anderen Person, auch keiner anderen volljährigen Person, das Ausleihen mittels seiner Mitgliedskarte zu ermöglichen und die persönlichen Pin Codes geheim zu halten. Das Mitglied haftet für alle Risiken der Weitergabe seiner Mitgliedskarte.

 

 

 

 

 

12. Das Mitglied ist mit der EDV-Speicherung der Ausweisnummer und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum ausschließlichen  Zwecke der Mitgliederverwaltung einverstanden. Das Mitglied hat Kenntnis davon, dass die Räumlichkeiten der Videoverleihsysteme 24Hours videoüberwacht sind.

Es erklärt sein Einverständnis mit der Erfassung und Speicherung seines Bildes auf Bildträger. Der Vermieter versichert die Bildträger sowie die persönlichen Daten nicht an fremde Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise kommerziell zu nutzen.

Ausgenommen sind Fälle der Strafverfolgung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen.

 

13. Die Firma 24Hours Videothek bietet für den DVD-Verleih verschiedene Bezahlmodelle an. Details zu den aktuell angebotenen Modellen sind jederzeit auf der Webseite http://www.24hours-rheinfelden.de einzusehen. Alle Modell-Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und alle Versandkosten.

 

14. Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket geschlossen wurde, kann der Rahmenvertrag sowie der jeweilige Nutzungsvertrag ausschließlich mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Beiden Parteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.

15. Die bei 24Hours erhältlichen Medien sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. 24Hours ist verpflichtet, zur Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Piraterie) mit den Künstlern und anderen Rechteinhabern zusammenzuarbeiten, vgl.                                                                                                                                        Besteht für 24Hours, insbesondere aufgrund einer Abmahnung oder Benachrichtigung durch einen Inhaber von Schutzrechten, ein hinreichender Verdacht, dass der Kunde im Rahmen der Benutzung der Medien  von 24Hours Videothek und/oder anderer Dienste von 24Hours die Rechte Dritter verletzt (z.B. rechtswidriges Angebot geschützter Inhalte im Internet in „Tauschbörsen“, p2p-Netzwerken, auf Datenträgern, Verletzung des Digital Right Managements-Systems, auch durch Entfernung von Schutzrechtshinweisen, usw.), ist 24Hours berechtigt, den Kunden einfach oder mehrfach zu verwarnen und jedenfalls im Wiederholungsfalle die Karte des Kunden auch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

16. Der Nutzungsvertrag über die Small Flat hat eine Festlaufzeit von 12 Monaten, bei der Big Flat beträgt diese 6 Monate Der Nutzungsvertrag über eines der Flatrate Pakete verlängert sich automatisch um die jeweilige Festlaufzeit, soweit er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.

17. Der Kunde verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch 24Hours abgerechnet und durch Zahlungen des Kunden an 24Hours vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Erbringung der Leistung sofort fällig.                                   Im Falle eines Flatrate Paketes werden die Zahlungen monatlich entweder zum 1. oder zum 15. eines Monats in Rechnung gestellt. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalendermonats (z.B. 15. März bis 14. April).                                                                                                                            Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. 24Hours wird die Rechnung dem Kunden mindestens drei Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt 24Hours Videothek( Inh. Bettina Wunder, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 24Hours Videothek 12.-€ pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.                                                                                                   Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber 24Hours Videothek rechtskräftig  festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort.
Für den Fall einer von 24Hours Videothek ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist 24Hours Videothek berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % (fünfundsiebzig Prozent) der Summe aller monatlichen Nutzungsentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 24Hours Videothek überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

18. Bei Verstoß gegen die Mietbestimmungen ist der Vermieter berechtigt, das Mitglied von der weiteren Vermietung auszuschließen. In diesem Falle ist das Mitglied verpflichtet die Karte sofort herauszugeben, bzw. Der Vermieter berechtigt, diese einzuziehen oder für die weitere Benutzung zu sperren.

19. Sollte eine dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 


Kontakt

24Hours Videothek Rheinfelden
Friedrichstrasse 12
D-79618 Rheinfelden
0049 (0)7623 718852
E-Mail: 24hoursvideothek@googlemail.com
Webseite: www.24hours-rheinfelden.de

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